AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mara-Doggins. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Mara-Doggins und den Hundehaltern, welche die Betreuung von Mara-Doggins nutzen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit dem Zurückbringen des Hundes.
- Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft ist.
- Der zu betreuende Hund verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, inkl. Fremdbetreuung.
- Der Hundehalter versichert die Verträglichkeit des zu betreuenden Hundes gegenüber Mensch und anderen Hunden.
- Der Besitzer des zu betreuenden Hundes, bleibt auch während der Betreuung durch „Mara Trost - Mara Doggins“, Eigentümer des Hundes nach §833 BGB
- Für Schäden am Hund, während der vereinbarten Betreuungszeit, übernimmt „Mara Trost - Mara Doggins“ keine Haftung.
- Für Schäden, die durch den zu betreuenden Hund verursacht wurden, haftet der Hundehalter.
- „Mara Trost - Mara Doggins“ verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen und nach Bestimmung des Tierschutzgesetzes zu halten.
- Hält „Mara Trost - Mara Doggins“ eine tierärztliche Behandlung an dem zu betreuenden Hund für notwendig und der Halter ist zwecks Absprache nicht zu erreichen, willigt der Halter mit Unterzeichnung des Vertrags ein, dass der Hund in seinem Namen und auf seine Rechnung dem Tierarzt vorgestellt wird.
- Die Betreuung durch „Mara Trost - Mara Doggins“ erfolgt in einem Freilauf-Spaziergang von mind. 1,5 - 2 Stunden, im Rudel mit anderen Hunden. Hierbei verbleibt immer ein Restrisiko bzgl. Beißereien, Unfällen oder sogar Ableben des Hundes. „Mara Trost - Mara Doggins“ übernimmt hierfür keine Haftung.
- Zivilrechtliche Schadenshaftung schließt „Mara Trost - Mara Doggins“ vertraglich aus.
- Läufige Hündinnen können nicht am Spaziergang teilnehmen.
- Am Monatsanfang wird die Rechnung erstellt und ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Bleibe ich die honorierte Leistung schuldig, verpflichte ich mich den Betrag für den Leistungsausfall zu erstatten.
- Im Falle der Nutzung des Abhol-/ und Bringservices, stellt der Halter sicher, dass jeweils eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist. Sollte es zu Wartezeiten kommen, berechnet „Mara Trost - Mara Doggins“ eine Pauschale von 10,- Euro.
- Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Halter, an „Mara Trost - Mara-Doggins“, wird dieses schriftlich festgehalten. „Mara Trost - Mara Doggins“ haftet nicht für Schäden im Haus, Einbruch etc.
- Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
- Der geschlossenen Betreuungsvertrag zwischen „Mara Trost - Mara-Doggins“ und dem Hundehalter kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Vereinbarte Betreuungstermine müssen 24 Std. vor Beginn abgesagt werden. Sollte die Zeit unterschritten werden, wird die Summe für die Betreuung zu 100 % fällig.
- „Mara-Doggins“ Inhaberin, Mara Trost, hat Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr, welcher zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres bekannt gegeben wird.
- Daraus folgend hat auch jeder Betreuungshund Anspruch auf 6 Wochen Urlaub. Alle weiteren Ausfallzeiten, werden zu 100 % berechnet, anlehnend an die vertraglich bedingten Betreuungsvereinbarungen.
- Der Tierhalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von seinem Hund während der Betreuungszeit entstandenen Fotografien, werblichen Zwecken und in sozialen Medien (z.B. Facebook / Instagram) Veröffentlichung finden können.